Mein kleiner Tesla3LR2021 hat „nur“ 440 PS Spitzenleistung au 4 Räder Antrieb verteilt. Und der macht schon richtig Spass. Es geht aber noch viel extremer: Xiaomi SU7 Ultra!
Und so einen Supersportler kann man aktuell in der Schweiz kaufen. Zwar ohne Zulassung und MFK. Und eine Einzelabnahme ist erforderlich.
1548 PS / 4Rad / 2 Sekunden 0-100km/h
Xiaomi SU7 Ultra
Zum Verkauf steht ein absoluter Ausnahme-Elektrosportler: der Xiaomi SU7 Ultra. Dieses Fahrzeug setzt neue Maßstäbe im Bereich der High-Performance-EVs und kombiniert extreme Leistung mit modernster Technologie und Alltagstauglichkeit.
Mit seinem Tri-Motor-Allradantrieb und über 1’500 PS beschleunigt der SU7 Ultra in unter 2 Sekunden von 0 auf 100 km/h – Werte auf Supersportwagen-Niveau. Gleichzeitig bietet er als viertürige Limousine Komfort, Platz und eine beeindruckende Reichweite.
Das Fahrzeug überzeugt nicht nur durch brachiale Leistung, sondern auch durch ein futuristisches Design, hochwertige Materialien (u.a. Carbon-Elemente) sowie ein hochmodernes Infotainment- und Assistenzsystem aus dem Xiaomi-Ökosystem. Ein Fahrzeug für Kenner, Sammler oder alle, die das Maximum an Performance und Innovation suchen.
⚡ Highlights Tri-Motor Allradantrieb (AWD) ca. 1’548 PS / 1’770 Nm 0–100 km/h: 1.98 Sekunden Vmax bis 350 km/h Reichweite bis ca. 700 km (CLTC) Hochleistungsbatterie (~93.7 kWh) Extrem schnelles Laden (je nach Verfügbarkeit der Infrastruktur)
Besonderheiten Extrem seltenes Fahrzeug in ganz Europa und in der Schweiz, einmalig! Kombination aus Supersportwagen und Luxuslimousine Hoher Sammlerwert und Exklusivität Direkter Konkurrent zu Hypercars – zum Bruchteil des Preises
Das Fahrzeug hat zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Betriebserlaubnis in der Schweiz! OHNE MFK!! Gern unterstützen wir Sie bei der Zulassung vom Fahrzeug (Prüfungen und Abnahmen notwendig)!!
Das schnellste Serienfahrzeug der Welt kommt nun aus China. Der BYD Yangwang U9 Xtreme erreichte Berichten zufolge 496,22 km/h und überholte damit den legendären Bugatti Chiron Super Sport. Dieser elektrische Hypercar unterstreicht Chinas rasanten Fortschritt in der Performance-Technik und der Elektromobilität.
Der absolute Geschwindigkeitsrekord für Landfahrzeuge liegt bei 1.227,985 km/h, aufgestellt 1997 vom strahlgetriebenen ThrustSSC. Bei den straßenzugelassenen Serienfahrzeugen gilt der Bugatti Chiron Super Sport 300+ mit offiziell über 490 km/h als eines der schnellsten Autos, während der BYD Yangwang U9 Xtreme 02 2025 mit 496 km/h neue Rekorde erreicht. [1, 2, 3, 4, 5, 6]
Hier sind die Details zu den Rekorden:
Absoluter Landrekord: 1.227,985 km/h, aufgestellt von Andy Green im ThrustSSC (Jet-Auto) im Jahr 1997.
Serienfahrzeuge (zugelassen): Der Bugatti Chiron Super Sport 300+ erreichte 490,48 km/h.
Aktuelle Rekordkandidaten (E-Auto/Hypercar): Der BYD Yangwang U9 Extreme erreichte im September 2025 beeindruckende 496 km/h. Der Koenigsegg Jesko Absolute ist darauf ausgelegt, ebenfalls über 500 km/h zu erreichen.
Höchste Geschwindigkeit auf öffentlicher Straße: 457,49 km/h, erzielt durch den Koenigsegg Agera RS im Jahr 2017.
Heute fuhr ich wie erwähnt nach Grenchen zu einer Probefahrt. Super Wetter, Sonnenschein, blauer Himmel, gemütlich über die Autobahn. Zwischendurch noch Mike besucht. Um 15 Uhr traf ich beim Autohändler ein. 140 Kilometer pro Strecke. Plus Umweg zu Mike. Alles easy.
DC-3 Rosinenbomber am Flughafen Grenchen
Ich hielt kurz am Airport Grenchen für ein paar Fotos von der dort stehenden und poliert glänzenden DC-3. Die Douglas DC-3 (militärisch C-47 Skytrain/Dakota) war während der Berliner Blockade (24. Juni 1948 – 12. Mai 1949) ein zentrales Transportflugzeug der Luftbrücke. Als sogenannte „Rosinenbomber“ versorgten diese Maschinen die westlichen Sektoren Berlins mit Lebensmitteln und Kohle, nachdem die Sowjetunion alle Landwege blockiert hatte. Die Piloten warfen zudem Süßigkeiten für Berliner Kinder ab.
Am Ende des Tages stehen da 13,25 kWh pro 100 Kilometer auf die letzten 300 Kilometer Strecke.
Die 30 Minuten bis zur Probefahrt des Skoda Enyaq nutzte ich um im nahen Grossverteiler Lebensmittel einzukaufen. Parallel dazu lud ich mein Auto am Charger auf dem Parkplatz. Sehr praktisch. Das Auto lädt während man einkauft. Muss es nicht, weil ich noch locker nach 140km nach Hause gekommen wäre, aber praktisch.
Alle Daten im Fahrzeug: 16.4 kWh auf 100km
Auf der Rückfahrt benötigte das Auto bei 22 Grad und Schweizer Autobahn auf 135 Kilometer Strecke im Schnitt nur 100.9 Wattstunden/km bzw. 10,09 kWh auf 100 Kilometer!
Im Mai 2021 gekauft, stehen nun 135.536 km auf dem Tacho. Bei einem Durchnittsverbrauch Sommer, wie Winter quer durch den Garten von 163.8 Wattstunden pro Kilometer bzw. 16,38 kWh.
Wollt Ihr wissen, was ich auf ein Jahr IM Vergleich zu meinem alten BMW X1 2,0d mit 6,8 Liter Diesel auf Hundert gespart habe?
Ersparnis Tesla vs. BMW X1 2,0d für ein Jahr Spritkosten. Tendenz steigend!
Mein Ex-Ex-Ex-Ex-Chef A. besitzt ein Haus mit KNX, Photovoltaik, Stromspeicher, Energiemanagement. Auch eine Ladestation hängt in der Garage. Nur ein Elektroauto fehlte noch. Ich durfte bei ihm am Lader laden. So konnte er sein Energiemanagement testen.
Am Dienstag fuhr ich nach Würzburg zum „KNX Energiemanagement Kurs“. Mit A. vereinbarte ich, dass ich ihn in Tübingen abhole und wir den Rest gemeinsam fahren. Im Auto hatten wir interessante Diskussionen. Auch während der Tagung ging es hoch her. Wie gewohnt immer spaßig.
Wir diskutierten auch über die Anschaffung eines Elektroautos. Er würde gerne eine Gebrauchten kaufen. Seine Partnerin steht auf BMW. Den alten i3 will er nicht. Der neue i3 ist mit Preisen ab 60.000 Euro viel zu teuer.
Aber die Benzinpreise schmerzen. Noch dazu, wenn man bei dem aktuellen super Sonnenwetter mit der Photovoltaik trotz Speicher überproduziert und nur marginal Einspeisevergütung bekommt.
A. würde in gängigen Deutschen Autoportalen suchen. Ich riet ihm, er solle doch mal bei www.autoscout.ch schauen. Die Schweizer Fahrzeuge sind oft ehemalige Leasingfahrzeuge mit sehr guter Ausstattung. Und prompt fand er ein Fahrzeug.
A. fand einen Skoda Enyaq IV 80. Für 18.000 CHF. Baujahr 2022. Sehr gute Ausstattung. Umer rief an. Und das Auto war bereits weg. Schade.
Auf der Rückfahrt am Donnerstag rief der Autohändler an. Das Auto wäre doch noch da. Interessenten abgesprungen. Also sagte A. den Kauf zu. Und ich versprach das Auto am Samstag in Grenchen anzusehen und Probezufahren.
Das war heute gegen 15 Uhr. Das Skoda fährt sich toll. Mir ist er zu gross. Sieht tadellos aus. Hat 110.000 Kilometer auf dem Tacho. Baujahr 2022. Sehr gute Ausstattung. Der SOH liegt bei 94%. Innen und Aussen tadellos. Nur Zigarrettengeruch im Fahrzeug. Aber das bekommt man hin. Ein echtes Schnäppchen!
Einen Service bekommt er noch. Auch wird er frisch vorgeführt. Nun muss A. nur noch das Auto abholen und korrekt exportieren/importieren.
Ergo: Man bekommt auch gute Gebrauchte Elektroautos zu tollen Preisen und kann so unabhängig von der Politik der Tyrannen werden.
Aktuell kochen in Deutschland die Emotionen hoch, weil der Spritpreis unaufhörlich steigt. Ich bin echt begeistert von Dagobert Dump, weil sein Angriff auf den Iran und der damit einher gehende steile Ölpreis-Anstieg bringt immer mehr Menschen zum Nachdenken.
Ölpreis 03.04.2026
Und zum Schimpfen. Die Politik ist Schuld! Die Spritsteuer müsse gesenkt werden! Die CO2-Steuer müsse weg! Nein, Deutschland muss weg von der Abhängigkeit von Öl aus Schurkenstaaten. Und hin zu mehr Erneuerbaren Energien. Und weg vom Verbrenner.
Dabei produzierte Deutschland seit 2025 über die Hälfte des primären Energiebedarf aus Erneuerbaren Energien. Tendenz steigend. Trotz Madame Reiche. Und Deutschland hängt am Europäischen Energieverbund sowie am Energiemarkt.
Andere Länder haben sehr früh die Vorteile der Elektromobilität und der Wärmeenergie-Gewinnung mit Wärmepumpen erkannt. Und das sind durchgängig nordische Länder. Dort ist es viel kälter, als bei uns. Also fällt die bekannte Aussage „Ja, aber bei Kälte!!“ schön mal weg.
Neben dem Vorteil der Unabhängigkeit von Öllieferungen von Schurkenstaaten, den Preiserhöhungen durch Verknappung, und nicht zuletzt durch Streitigkeiten und Kriege, hat der Verzicht auf Öl und die Nutzung der Erneuerbaren Energien noch weitere Vorteile.
Heizölpreisexplosion durch Dump’s Angriff auf den Iran. Preis pro 100 Liter.
Die Energiekosten sind niedriger! Sonne und Wind hat es immer. In Norwegen trägt zusätzlich Wasserkraft zur Energiegewinnung bei.
Es gibt keine Abgase! Alle reden von CO2 Ausstoß. Aber echt krass war der Himmel während Corona, als keine Fahrzeuge mehr fahren durften während Lockdown. Habe nur ich das gesehen? Die klare Luft. Diese Farben bei Sonnenuntergang.
Heute ist der Himmel wieder viel diesiger, milchiger, dunstiger, grauer. Das sind Feinstaibpartikel und Verbrennungsabgase! Und das schlimmste ist Feinstaub aus Russ und Stickstoff aus Verbrennungsmotoren!
Welche Auswirkungen haben Russ und Stickstoff aus Verbrennungsmotoren auf die Gesundheit?
Die Emissionen von Russ (Feinstaub) und Stickoxiden aus Verbrennungsmotoren haben tiefgreifende Auswirkungen auf verschiedene Organsysteme des menschlichen Körpers. Während Stickoxide primär als Reizgase wirken, fungieren Russartikel als Träger für giftige Substanzen und können bis tief in den Blutkreislauf vordringen. (Wissenschaft)
3 Millionen Menschen sterben jedes Jahr aufgrund von Schadstoffen in der Luft.
Stickstoffdioxid ist ein stechend riechendes Reizgas, das vor allem die Schleimhäute und Atemwege angreift.
Atemwege: Es verursacht Entzündungsprozesse in der Lunge, reizt die Bronchien und kann zu Husten, Keuchen sowie einer eingeschränkten Lungenfunktion führen.
Chronische Erkrankungen: Eine langfristige Belastung ist direkt mit der Entstehung von Asthma, chronischen Lungenerkrankungen (COPD) und Diabetes assoziiert.
Herz-Kreislauf-System: Durch oxidativen Stress und Entzündungen steigt das Risiko für Herzinfarkte und Schlaganfälle.
Indirekte Gefahr: NOx ist ein Vorläufer für die Bildung von bodennahem Ozon und sekundärem Feinstaub, was die Atemwege zusätzlich belastet.
Auswirkungen von Russ (Dieselruß / Feinstaub) Russpartikel aus Verbrennungsmotoren sind oft so winzig (Nanopartikel), dass sie die natürliche Schutzbarriere der Lunge überwinden können.
Krebserregend: Dieselabgase (insbesondere der Russanteil) sind von der WHO offiziell als krebserregend für Menschen (Gruppe 1) eingestuft, primär in Bezug auf Lungenkrebs.
Systemische Verbreitung: Die kleinsten Partikel können aus den Lungenbläschen in die Blutbahn gelangen und so Entzündungen in weit entfernten Organen wie dem Gehirn oder der Leber auslösen.
Herz und Gefässe: Sie begünstigen Gefässverstopfungen (Atherosklerose) und erhöhen das Risiko für akute Herz-Kreislauf-Ereignisse.
Neurologische & Reproduktive Effekte: Neuere Studien weisen auf kognitive Beeinträchtigungen sowie negative Auswirkungen auf das Fortpflanzungssystem hin.
Besonders gefährdete Gruppen Kinder: Ihre Lungen befinden sich noch im Wachstum, und sie atmen aufgrund ihrer Grösse oft mehr Schadstoffe pro Kilogramm Körpergewicht ein.
Senioren & Vorerkrankte: Menschen mit bestehendem Asthma oder Herzproblemen reagieren bereits auf geringe Konzentrationsspitzen mit akuten Beschwerden.
Darüber informiert die Deutsche Automobilindustrie eher nicht. Oder?
Wem sind die Preise für Benzin und Diesel grundsätzlich egal?
Die Preise für Benzin und Diesel sind im Wesentlichen Personen egal, die finanziell sehr gut aufgestellt sind, deren Spritkosten direkt vom Arbeitgeber übernommen werden, oder die für ihre Fahrten im Rahmen einer Spesenregelung entschädigt werden.
Hier sind die wichtigsten Punkte dazu:
Höhere Einkommen: Für Menschen mit sehr hohem Einkommen fallen die Kosten an der Zapfsäule weniger ins Gewicht, da der Anteil am verfügbaren Einkommen gering ist.
Berufliche Nutzung: Wenn das Unternehmen den Kraftstoff bezahlt (z. B. bei Dienstwagen mit Tankkarte), sind die Endpreise für den Nutzer nicht relevant.
Firmenfahrzeuge: Bei vielen Diesel-Firmenwagen wird der Preis nicht vom Fahrer, sondern vom Arbeitgeber getragen.
Elektromobilität: Wer ein Elektroauto fährt, ist von den Preisen für fossile Treibstoffe komplett unabhängig.
Jetzt diskutieren alle in den Medien online und offline allerdings über „die Wähler“ und bezieht sich auf Privatpersonen.
Ausserdem ist das Tranportwesen auf der Strasse (LKW) und der Öffentliche Personenverkehr (Busse) komplett ausserhalb der gesamten Diskussion und wird nicht berücksichtigt.
Wieviel Diesel verbraucht denn eigentlich ein LKW oder ein Reisebus auf 100 Kilometer? Weiss das wer?
Ein moderner 40-Tonnen-LKW verbraucht im Fernverkehr typischerweise zwischen 25 und 35 Litern Diesel auf 100 Kilometer, oft wird mit ca. 30 Litern kalkuliert. Reisebusse liegen ebenfalls in diesem Bereich von etwa 30 Litern, sind aber pro Person gerechnet extrem effizient. Der Verbrauch hängt stark von Beladung, Topografie und Geschwindigkeit ab. (Quelle)
Und wie gross ist der Anteil des Transports mit LKW am Spritverbrauch?
Lkw sind für einen signifikanten Anteil am Kraftstoffverbrauch im deutschen Straßenverkehr verantwortlich. Sie verursachen etwa 27 % der CO₂-Emissionen des Straßenverkehrs in der EU, während sie rund 70,6 % der Güterverkehrsleistung in Deutschland erbringen. Moderne Lkw verbrauchen im Schnitt ca. 30–38 Liter Diesel auf 100 km.
Wie machen das Norwegen und Dänemark mit der Elektromobilität?
Zulassungszahlen Norwegen März 2026
Norwegen und Dänemark verfolgen unterschiedliche, aber sehr erfolgreiche Strategien zur Förderung der Elektromobilität. Während Norwegen seit Jahrzehnten auf massive Steuerbefreiungen setzt, um E-Autos preislich attraktiver als Verbrenner zu machen, hat Dänemark vor allem durch eine vorteilhafte Gestaltung der hohen Zulassungssteuern einen Boom ausgelöst.
Heute benötigte ich 14,14 kWh für 100 Kilometer (real) Das kostet am Supercharger 7 Euro und Zuhause 3,50 Euro pro 100km
Norwegen:
Der globale Spitzenreiter Norwegen hat das Ziel, dass ab 2025 alle neu zugelassenen Pkw emissionsfrei sind. Bereits 2025 lag der Anteil der E-Autos bei den Neuzulassungen bei rund 96 %.
Steuervorteile: E-Autos waren lange Zeit von der Mehrwertsteuer (25 %) und der hohen Einfuhrzoll- und Kaufsteuer befreit. Seit 2023 wird die Mehrwertsteuerbefreiung schrittweise für teurere Modelle (über 500.000 NOK) abgebaut.
Nutzungsprivilegien: Fahrer von Elektroautos profitieren von reduzierten Mautgebühren (maximal 50 % des Standardtarifs), kostenlosem oder günstigerem Parken und der Erlaubnis, in vielen Städten die Busspur zu nutzen.
Infrastruktur: Ein dichtes Netz an Schnellladestationen wurde frühzeitig durch staatliche Förderprogramme und Kooperationen mit Anbietern wie Tesla ausgebaut.
Dänemark: Dänemark hat in den letzten Jahren rasant aufgeholt und verzeichnete 2026 einen E-Auto-Anteil von über 94 % bei den Neuzulassungen.
Differenzierte Zulassungssteuer: Dänemark erhebt traditionell extrem hohe Steuern auf Autokäufe. Elektroautos sind jedoch weitgehend von dieser Steuer befreit oder zahlen einen stark reduzierten Satz, was sie im Vergleich zu Verbrennern deutlich günstiger macht.
Keine Direktprämien: Im Gegensatz zu Deutschland gibt es in Dänemark keine direkten Kaufprämien; der Anreiz liegt rein in der Steuerersparnis beim Kauf.
Ladeinfrastruktur: Der Ausbau wird massiv vorangetrieben, wobei dänische Städte wie Kopenhagen verstärkt auf die Integration von E-Mobilität in die Stadtplanung setzen.
Bei 15 kWh pro 100 km ergibt das am Supercharger unter 7,5 Euro auf 100 km. Zuhause in der Garage bei 25 Cent pro kWh sogar nur 3,75 Euro auf 100 km!
Bei den aktuellen Spritpreise ist das unschlagbar günstig.
Nun wird der Vorschlag der Wirtschaftsweisen auf Autobahnen ein Tempolimit einzuführen als knebelnde Verbotspolitik bezeichnet. Das ist Blödsinn.
Ein Tempolimit ist eine wirksame Massnahme, um den Spritverbrauch zu reduzieren.
Energie, Wärme, Fortbewegung und Transport mit „Strom“ hat viele Vorteile. Unabhängigkeit, Effektivität, Gesundheit, Umwelt, Geldbeutel. Logisch, oder?
Dass jetzt auf und um den Flughafen Zürich drei Microlinos mit dem Schriftzug SWISS herumflitzen, ist in erster Linie den Techniker:innen zu verdanken. Aus Gründen der Effizienzsteigerung kamen sie darauf, die Benzinautos mit Microlinos zu ersetzen.
Den Microlino fuhr ich vor 1,5 Jahren mal zur Probe.
Mehrmals täglich pendeln sie für Meetings und andere Termine zwischen dem Hangar am Flughafen Zürich und dem SWISS Hauptsitz, dies oftmals alleine oder zu zweit in einem Benziner. Mit kleineren Elektrofahrzeugen können sie nun einen Beitrag dazu leisten, die Umwelt zu schonen und somit die CO₂-Ziele von SWISS zu erreichen.
Bundesverkehrsminister Volker Wissing war wieder in den Schlagzeilen, nachdem eine Investigativ-Recherche von “frontal” (ZDF) viel Aufsehen erregt hat: Es geht um den angeblich klimaschonenden Dieselkraftstoffs HVO100, die Verbindungen des Verkehrsministeriums zur Kraftstoff-Lobby, und die Frage der Käuflichkeit. Der Verkehrsminister weist alle Vorwürfe zurück – aber nicht nur die, sondern offenbar auch das ein oder andere physikalische Gesetz.
Um 14 Uhr wurden die Stationen offiziell eingeweiht. Das Bezahlen mit Kreditkarte ist direkt an der Station möglich. Im August kostet das Laden an Go-Fast Ladestationen 0.49 CHF pro kWh. (sonst 0.59 CHF)
Das entsprechende Urteil zum Thema „Abschleppen von Diesel Dieter“ findet ihr hier: OVG Münster, Beschluss vom 13.4.2023, Az.: 5 A 3180/21
Regelt ein Verkehrszeichen eine Parkerlaubnis nur für Elektrofahrzuge mit einem Parkschein, so dürfen kraftstoffbetriebene Fahrzeuge abgeschleppt werden. Ein Zusatzzeichen bezieht sich steht auf das direkt darüber liegende Verkehrszeichen, was ebenfalls ein Zusatzzeichen sein kann. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden.
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat entschieden, dass Autos mit Verbrennungsmotor, die auf einem für Elektroautos reservierten Parkplatz abgestellt werden, rechtmäßig abgeschleppt werden dürfen. Diese Regelung gilt auch dann, wenn neben dem unrechtmäßig belegten Parkplatz weitere freie Elektroauto-Parkplätze zur Verfügung stehen.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Anfang des Jahres 2019 wurde ein kraftstoffbetriebenes Fahrzeug abgeschleppt, weil es verbotswidrig geparkt war. An der Stelle regelte ein Verkehrszeichen zwar eine Parkerlaubnis jedoch wurde dies mit einem Zusatzzeichen eingeschränkt für Elektrofahrzeuge. Ein weiteres unter dem ersten Zusatzzeichen befindliche Zusatzzeichen regelte, dass ein Parkschein erforderlich ist. Der Fahrzeughalter meinte nun, dass das zweite Zusatzzeichen neben dem ersten Zusatzzeichen eine alternative Parkerlaubnis regelte. Er erhob daher gegen den Kostenbescheid Klage. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen wies die Klage ab. Dagegen richtete sich der Antrag auf Zulassung der Berufung des Klägers.
Quelle Facebook
Das OVG hat eine Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen abgewiesen. Das OVG argumentierte, dass die Beschilderung eindeutig darauf hinwies, dass das Parken auf diesem Parkplatz während der Ladezeit nur für Elektrofahrzeuge mit Parkschein erlaubt war.
Das OVG stellte außerdem fest, dass das Abschleppen des Fahrzeugs nicht unverhältnismäßig war, selbst wenn andere Elektroauto-Parkplätze frei waren. Die Argumentation, dass nicht berechtigte Verkehrsteilnehmer selbst einschätzen dürfen, ob alle Plätze im betroffenen Bereich voraussichtlich belegt sein werden, wurde zurückgewiesen. Das OVG und das Verwaltungsgericht waren der Ansicht, dass es nicht darauf ankommt, ob zum konkreten Zeitpunkt ein Bedarf an Parkplätzen bestand oder ob andere Ladestationen frei waren.
Rechtmäßigkeit des Kostenbescheids für Abschleppmaßnahme Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen bestätigte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts und ließ die Berufung daher nicht zu. Der Kostenbescheid sei rechtmäßig, da die Abschleppmaßnahme rechtmäßig sei. Der Kläger habe gegen die Parkerlaubnis nur für Elektrofahrzeuge mit Parkschein verstoßen. Diese Parkregelung sei für jedermann erkennbar. Es sei höchstrichterlich entschieden, dass sich ein Zusatzzeichen jeweils auf das unmittelbar über ihm befindliche Verkehrszeichen, das seinerseits ein Zusatzzeichen sein kann, bezieht.
Verhältnismäßigkeit der Abschleppmaßnahme Die Abschleppmaßnahme sei nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts auch verhältnismäßig. Es habe eine Verkehrsbehinderung vorgelegen, da der Parkplatz und somit die Ladestation für gesetzlich privilegierte Elektrofahrzeuge für die Dauer des Parkvorgangs des Klägers nicht zur Verfügung gestanden hat. Es komme dabei nicht darauf an, ob konkret in diesem Zeitraum ein Bedarf bestanden hat oder weitere Parkplätze mit Ladestationen frei waren.
Datum: 13.04.2023 Gericht: Oberverwaltungsgericht NRW Spruchkörper: 5. Senat Entscheidungsart: Beschluss Aktenzeichen: 5 A 3180/21 Vorinstanz: Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 16 K 2939/19
Tenor: Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 18. November 2021 wird abgelehnt. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Du muss angemeldet sein, um einen Kommentar zu veröffentlichen.