„Gleich und Gleich gesellt sich gern“

1. Oktober 2007

20min.ch meldet heute:

SVP-Schafe grasen für deutsche Neo-Nazis:

Drei weisse Schafe bugsieren ein schwarzes über die Grenze. Diese mittlerweile europaweit bekannte Kampagne, mit der die SVP für ihre Ausschaffungsinitiative wirbt, hat einen weiteren Nachahmer gefunden: die Sektion Hessen der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD). Unter dem Slogan «Sozial geht nur national» werben die Neonazis für die Landtagswahlen im kommenden Jahr.

Das gönne ich Euch.


Free Burma – 04. Oktober globaler Blogger-Aktions-Tag

30. September 2007

Soeben bei Basicthinking gefunden. Natürlich mache ich mit!

Blogger aus aller Welt bereiten einen Aktionstag zur Unterstützung der friedlichen Revolution in Burma vor. Wir wollen ein Zeichen für den Frieden setzen und den Menschen, die ihr grausames Regime ohne Waffen bekämpfen, unsere Sympathie bekunden. Diese Blogger haben vor, am 4. Oktober 2007 ihre normalen Blog-Aktivitäten einzustellen, um nur einen einzigen Artikel zu veröffentlichen: Ein rotes Banner mit dem Text „Free Burma!“.

Aus dem Pressetext zur Aktion „Free Burma“:

Free Burma – weltweiter Aktionstag am 04. Oktober 2007

Blogger und Webmaster aus aller Welt bereiten einen Aktionstag zur Unterstützung der friedlichen Revolution in Burma vor. Sie wollen ein Zeichen für den Frieden setzen und den Menschen, die ihr grausames Regime ohne Waffen bekämpfen, ihre Sympathie bekunden. Daher werden am 4. Oktober zahlreiche Blogger ihre Tätigkeit einstellen und nur einen oder mehrere Artikel über Burma veröffentlichen. Zahlreiche Blogger und Webmaster aus Deutschland, Österreich, der Schweiz, Italien, Spanien, Polen, den USA, Frankreich und zahlreichen anderen Ländern haben sich gemeinsam zu diesem Schritt entschlossen.

Mehr Infos


CO2-Ausstoß durchs Internet so groß wie durch Flugverkehr

30. September 2007

Jede Google-Suche ist eine Klimabelastung
Laut Berechnungen der New York Times braucht jede Suchanfrage bei Google soviel Strom wie eine Energiesparlampe in einer Stunde. Auch der Stromverbrauch eines Second-Life-Avatars ist nicht zu unterschätzen. Wenn man den Verbrauch des Spielercomputers sowie der 4.000 Second-Life-Server berücksichtigt, ergibt dies einen Jahresverbrauch von 1.752 Kilowattstunden pro Avatar. Umgerechnet bedeutet dies einen CO2-Ausstoß von 1,17 Tonnen pro Jahr, wie der US-Autor Nicholas Carr berechnet hat.

Quelle Pressetext.de


Ehemodell der Gabriele Pauli eigentlich Idee des Kabarettisten Erwin Pelzig

26. September 2007

via blog.handelsblatt.de

„Die CSU-Landrätin Gabriele Pauli hat eingeräumt, ihren provokanten Vorschlag zur Ehe auf Zeit von einem Kabarettisten übernommen zu haben. Zuvor hatte der fränkische Kabarettist Frank-Markus Barwasser, bekannt unter dem Künstlernamen Erwin Pelzig, Anspruch auf Urheberschaft des Vorstoßes der Bewerberin um den CSU-Vorsitz erhoben. „Frau Pauli hat bei mir geklaut“, sagte er der Münchner „Abendzeitung“. Er habe sein Ehemodell bereits 2004 erstmals vorgestellt.

Pauli bestätigte am Freitag im ARD-Morgenmagazin, dass ihr Vorschlag, Ehen zunächst auf sieben Jahre zu befristen, tatsächlich auf einen Radio-Sketch des Kabarettisten zurückgeht: „Das ist seine Idee gewesen“, sagte die CSU-Politikerin. Sie schätze Pelzigs fortschrittliche Gedanken auf dessen bayerische Art, fügte sie hinzu. Der Kabarettist erklärte, er sei von Paulis Vorgehen
begeistert: „Eine Politikerin lässt sich von einem Kabarettisten inspirieren“, sagte Barwasser. Normalerweise laufe es umgekehrt.“
(Mehr dazu auch hier.)


Copyright, Abmahnung, Klage, Gegenklage, Ergebnis: Musikindustrie muss erneut Anwaltsgebühren übernehmen

26. September 2007

Via Heise.de und Handakte WebLAWg:

Richter erteilt scharfe Verwarnung wegen unberechtigter Klagen

Im Fall der zu Unrecht von der Musikindustrie verklagten Tanya Andersen hat ein Richter entschieden, dass die Musikindustrie für Andersens Anwaltskosten aufzukommen hat. Zugleich sandte der Richter ein Warnsignal an die Musikindustrie, die ihnen vom Copyright-Gesetz zugesprochenen Rechte nicht zu missbrauchen.

Und weiter:

Andersen klagte gegen die Musikfirmen und forderte, dass diese ihre Anwaltsgebühren übernehmen sollten. Dagegen wehrten sich die Musikfirmen und verloren – Richter Donald C. Ashmanskas verurteilte sie zur Zahlung der Anwaltsgebühren. Er begründete sein Urteil zum einen damit, dass der Rechtsstreit nicht von Andersen ausgegangen sei und die Musikindustrie bei der Klage ihrer Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen sei. Darüber hinaus will er sein Urteil ausdrücklich als Warnung verstanden wissen:

„Welche Gründe auch immer die Kläger dazu bewogen haben mögen, diesen Fall in der von ihnen gewählten Form zu verfolgen, können wir im Lichte der vom Copyright-Gesetz bestimmten Grenzen nicht feststellen, dass das Vorgehen angemessen war … Solch ein Vorgehen muss wegen des möglichen Abschreckungseffekts, den es für den öffentlichen Zugang zu kreativen Werken haben könnte, verhindert werden. Würde sich ein solches Vorgehen einbürgern, ist anzunehmen, dass Mitglieder der Öffentlichkeit zögern würden, kreative Werke im Internet zu verbreiten, unabhängig davon, ob sie dabei das Urheberrecht verletzen würden, oder ob es um Fälle gehen würde, auf die das Urheberrecht keine Anwendung findet. Rechteinhaber im Allgemeinen und diese Kläger im Besonderen sollten daran gehindert werden, jemanden in der Weise wie hier geschehen zu verklagen.“

Tanya Andersen hat mittlerweile eine Sammelklage gegen die betreffenden Musikfirmen eingereicht, in der sie ihnen „illegales, fehlerhaftes und fahrlässiges Verhalten“ vorwirft. [von Robert A. Gehring] (js)


Im Namen des Volkes 6 Monate Haft für Abmahner – Die Internetscene jubelt

20. September 2007

Zitat aus einem Artikel der TAZ Berlin vom 11.09.2007:

Der Anwalt Gravenreuth gilt als Verursacher des Abmahn-Unwesens. Auch mit der taz hatte er sich angelegt. Nun wurde er verurteilt.
Berlin taz Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten hat gestern den berüchtigten Münchner Abmahnanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth wegen versuchten Betruges zum Nachteil der taz zu sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Der Mann hatte die taz im Mai letzten Jahres abgemahnt, weil er angeblich unbestellt eine Bestätigungs-E-Mail für den taz-Newsletter erhalten hatte. …

und weiter:

Die Freiheitsstrafe setzte es nicht zur Bewährung aus: „Nur weil die taz einen Anwalt hatte, der Ihnen in den Arm gefallen ist, haben Sie die Domain nicht verwertet. Die Allgemeinheit muss vor Ihnen geschützt werden.“

Sie sähe – so die Richterin Nissing – keinen Anhaltspunkt dafür, dass sich der Angeklagte zukünftig an die Rechtsordnung halten werde. Im Januar ist Gravenreuth bereits zu einer Haftstrafe auf Bewährung -wenn auch nicht rechtskräftig – verurteilt worden, weil er Mandantengelder nicht ausgezahlt hat. In der Hauptverhandlung kam zur Sprache, dass es wegen eines ähnlichen Deliktes eine weitere Anklage in München gibt. (AZ: 276 Ds 58/07)

Kompletter Artikel bei der TAZ

Zitat aus dem Artikel der TAZ vom 12.09.2007:

Internetszene jubelt
Der berühmt-berüchtigte Abmahnanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth will dem Gefängnis entgehen und legt Berufung ein. In zahlreichen Kommentaren begrüßt die Internetszene das Urteil. VON MATHIAS BROECKERS

Im Oktober 2006 wurde ein aufgeregter Anrufer in die Online-Abteilung der taz durchgestellt: „Beim Amtsgericht Berlin-Tempelhof/Kreuzberg wurde beantragt, eure Domaine www.taz.de zu versteigern. Wollt ihr die wirklich loswerden?“ Das wollten wir natürlich nicht und dieser Versteigerungsantrag war nur ein weiterer Höhepunkt eines Rechtsstreits, den sich Deutschlands berüchtigster Abmahn-Anwalt, Günter Freiherr von Gravenreuth, mit der taz lieferte. Der casus belli: eine einzige unbestellte Bestätigungs-Email für den taz-newsletter, die Gravenreuth erhalten hatte. Weil er im Rechtsstreit um diese Lappalie vor betrügerischen Mitteln nicht zurückschreckte, wurde er jetzt zu sechs Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt (siehe „Weitere Artikel“). Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

und weiter:

Update: Dass wir mit dem Strafantrag gegen den abmahnwütigen Freiherrn den Richtigen trafen, hatten wir zwar geahnt, doch der Jubel im Netz, den der Bericht über das Urteil nach sich zieht, hat ungeahnte Ausmaße angenommen. Zu dem Bericht auf heise.de gingen bis Donnerstagmittag schon mehr als 11.200 Leserkommentare ein. Ein solches Feedback auf eine Nachricht hatte das größte deutsche Online- Forum der Computerszene bisher nur einmal erlebt, bei einem Artikel über den EU-Patentschutz von Software. Auch die gesamte Nacht über hatte in den Foren Partystimmung geherrscht: neben Lob und Preis für die taz, der Ankündigung von Spenden und der Bestellung für Abonnements, wurde zu einem Autokorso und weiteren Jubelaktivitäten aufgerufen. Bei aller Schadenfreude wollten die Blogger aber auch eine gewisse Humanität nicht vergessen und forderten,  falls das Urteil des Amtsgerichts Berlin-Tiergarten in der Berufungsverhandlung bestätigt wird und der Abmahnanwalt hinter Gitter wandern muß: Ein Knastabo für Günni!

Kompletter Artikel bei der TAZ.de

In Wikipedia existiert ein ausführlicher Artikel über den Anwalt Gravenreuth


Gabriele Pauli for President – Vorstellung des Programmes für die Kandidatur als CDU-Vorsitzende

20. September 2007

Die Medien stehen Kopf und die Konkurrenten/Mitbewerber auf das Amt des CDU-Vorsitzenden stehen verwirrt vor der Kamera, während Reporter die Frage beantwortet haben möchten, was diese von der „Ehe auf Zeit“ halten. In Bayern ist „der Teufel los“. Edmund Stoibers graues Haar wird noch weisser – und das eine Woche vor seiner offiziellen Verabschiedung. Die Erbprinzen Wirtschaftsminister Erwin Huber und Bundesagrarminister Horst Seehofer fordern den Austritt von Frau Pauli aus der CDU.

Um was geht es liebe Leser? Gabriele Pauli hat ihr Programm für die Kandidatur als CDU-Vorsitzende in München der Öffentlichkeit vorgestellt – Im berüchtigten Löwenbräukeller. Und Punkt 5 enthält für die Presse natürlich viel Zündstoff:

5. Familie: überall, wo Kinder sind
Viele Ehen werden in unserem Staat nur zum Schein geführt. Jede zweite Ehe wird geschieden, die Tendenz ist steigend. Viel mehr Ehen sind jedoch in Wirklichkeit keine liebevollen Beziehungen mehr, sondern werden nur nach außen aufrecht erhalten. Die Frage der finanziellen Abhängigkeit der Partner, Steuervorteile oder auch Angst vor einer Trennung sind keine schützenswerten Grundlagen. Überlegenswert wäre, die Ehe auf Zeit einzuführen (z.B. für 7 Jahre), die dann aktiv erneuert und jeweils für einen bestimmten Zeitraum verlängert werden kann. Fragen des Unterhalts müssen somit gleich zu Beginn einer Ehe geregelt werden. Auch so ist eine lebenslange Bindung möglich. Paare, die sich jedoch trennen wollen, können dies ohne großen Scheidungsaufwand nach Ablauf der Ehezeit. Die Möglichkeit der kirchlichen, lebenslangen Trauung ist dadurch nicht berührt. (Quelle: Wahlprogramm Gabriele Pauli)

Tja, was soll ich sagen. Die Argumentation finde ich ehrlich und die Aufnahme in ein Wahlprogramm mutig. Warum? Ich bin da etwas vorbelastet. Allein 4 Scheidungen in einer Familie mit 4 Personen ist leicht über dem Durchschnitt. Wobei ich der Einzige bin, der nicht zwei Mal „Ja“ gesagt hat. (1x zur Hochzeit und 1x bei der Scheidung). Rechnen wir kurz durch: (Ehe-1-Jahr) plus (Ehe-1-Jahr) plus (Ehe-5-Jahre) plus (Ehe-38-Jahre) geteilt durch 4 ergibt eine durchschnittliche Ehedauer von 11 Jahren und 3 Monaten. Mit „z.B. 7 Jahren“ liegt Gabriele Pauli also gar nicht so daneben. Nur marketingtechnisch das Thema gerade in Bayern nicht von Vorteil.

Zündstoff: Bayern ist derzeit eh wieder in aller Munde. Das Paradeklischee des Bayern mit Lederhose, Mass in der Hand und Filzhut auf dem Kopf wird aktuell ja extrem strapaziert; denn das Oktoberfest in München naht. Bayern ist laut Klischeevorstellungen klar „schwarz und katholisch“.  (Schwarz ist die Farbe der CDU und katholisch muss ich nicht erklären). Das Oberhaupt der Katholiken – der Papst – kommt aus Bayern. Wie kann eine rothaarige schwarze Ducati-fahrende Könige-stürzende CDUlerin, welche für das Amt des Oberhäuptlings der Bayern kandidiert, nur an den Urfesten der Zweisamkeit rütteln? Und das noch im offiziellen Wahlprogramm? Und das 10 Tage vor dem entscheidenden Parteitag, an dem sich 1200 Delegierte zwischen den 3 Kandidaten entscheiden werden.

Dabei gehen die anderen wichtigen und in weiten Teilen von der breiten Masse der Bürger in Bayern meiner Meinung nach ohne schlechtes (katholisches) Gewissen unterstützungswerten Punkte des Wahlprogramms von Gabriele Pauli im Medienstimmen-Gewirr grösstenteils unter:

Pauli betont, dass sie in weiten Teilen mit der CSU-Programmatik übereinstimme und deshalb auch nicht aus der Partei austreten wolle. Sie habe heute nur jene Punkte deutlich machen wollen, an denen sie sich unterscheide. Etwa die Frage eines EU-Beitritts der Türkei, den sie „nicht kategorisch für alle Zeiten“ ablehnen will. Oder den Beamtenstatus, den sie insbesondere bei Lehrern überdenken möchte. Den in München geplanten Transrapid bezeichnet sie als „Prestigeprojekt, das für weite Teile Bayerns wenig bewirkt“. (Quelle Spiegel.de)

Das Wahlprogramm von Gabriele Pauli findet sich auf ihrer Website.


Private Musikdownloads sollen in der Schweiz uneingeschränkt legal bleiben

19. September 2007

Via Heise-online.de

Der Schweizer Nationalrat hat während seiner gestrigen Beratung zur Modernisierung des Urheberrechts bekräftigt, dass der Musikdownload aus dem Internet zum persönlichen Gebrauch uneingeschränkt zulässig bleibt. Für Verbraucher wäre es schwierig und ummöglich, zwischen legalen und illegalen Quellen zu unterscheiden, sagte laut Medienberichten Viola Amherd von der CVP. Das käme einer Kriminalisierung der Verbraucher gleich.


Rechtspopulismus in der Schweiz – Das dunkle Herz Europas

18. September 2007

Das kommt dabei heraus:

Still und unbemerkt etabliert sich die rechtspopulistische Schweizerische Volkspartei in der Eidgenossenschaft. Österreichs Haider war aufregender – doch die Partei von Christoph Blocher ist nicht weniger gefährlich.
Von Oliver Geden

Quelle: Süddeutsche.de vom 17.09.2007
„kompletter Artikel Rechtspopulismus in der Schweiz – Das dunkle Herz Europas“


Bundesamt für Polizei Schweiz Statistik Anteil ausländischer Straftäter

17. September 2007

Sicherlich suchen etliche hunderttausende Schweizer und in der Schweiz lebende Ausländer und Aufenthalter aus aktuellem Anlass momentan die besagte „Polizeiliche Kriminalstatistik PKS 2003-2005, Bundesamt für Polizei“ mit dem „Anteil ausländischer Straftäter“.

Daher möchte ich etwas behilflich sein, weil ich selbige ebenso nicht sofort gefunden habe.

Das Bundesamt für Polizei – auch fedpol genannt – gibt jährlich eine „Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS)“ heraus. Auf den Internetseiten der fedpol befindet sich eine aktuelle Polizeiliche Kriminalstatistik aus dem Jahre 2006.

Warum also eine „nicht näher erwähnenswerte Partei“ die alten Statistiken aus den Vorjahren (2003 bis 2005) bemüht, obwohl eine viel aktuellere Polizeiliche Kriminalstatistik aus dem Jahr 2006 verfügbar ist, kann nur vermutet werden. Eventuell wegen der Ergebnisse unter „Das Wichtigste in Kürze“ (Absatz 4) auf Seite 5 des PDFs (siehe Link unten)?

„Der Anteil der angezeigten Minderjährigen an der Gesamtzahl der tatverdächtigen Personen ist gegenüber dem Vorjahr (2005:17,9 %) leicht angestiegen (19,8 %). 49,4 % der Tatverdächtigen waren ausländische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, was im Vergleich zu den Vorjahren einem Rückgang entspricht. Von den ausländischen Tatverdächtigen hatten 79,8 % eine Kontaktadresse in der Schweiz.“

Man bilde sich selbst seine Meinung. Ohne irgendetwas verharmlosen zu wollen: Wer Prozentrechnen kann ist sowieso klar im Vorteil. Preisfrage: Wie hoch ist der Nettoprozentwert der in der Schweiz einwohnermässig gemeldeten ausländischen Tatverdächtigen denn nun tätsächlich? Wer einen Zusatzpunkt haben möchte, errechne bitte den Anteil der „zugereisten“ Tatverdächtigen.

Bitte beachten Sie den Hinweis auf die Aussagekraft der Statistik, welchen die Autoren der Polizeilichen Kriminalstatistik 2006 selbst auf Seite 9 geben: 

Aussagekraft
Die vorangegangenen Erläuterungen (Siehe Seite 7 bis 9, Anm. der Red.) haben aufgezeigt, dass die PKS eine auf ausgewählte Bereiche beschränkte Anzeigestatistik ist und sich daher nur sehr beschränkt für vertiefte kriminologische Untersuchungen eignet. Ihre wissenschaftliche Aussagekraft entspricht in etwa derjenigen des European Sourcebook of Crime, das regelmässig vom Europarat herausgegeben wird und ebenfalls aus ganz verschieden strukturierten Erhebungen eine einzige vergleichende Gesamtstatistik herauszufiltern versucht. Zudem wurde auf die methodischen Schwachstellen in der aktuellen Datenerhebung hingewiesen. Die Auswirkungen dieser Mängel auf die Aussagekraft der PKS sind jedoch schwierig abzuschätzen. Die vorliegenden Zahlen sind demnach höchstens als Indikatoren und im mehrjährigen Vergleich als Basis für Trendaussagen zu gebrauchen. Um detaillierte Schlüsse zur Kriminalitätsentwicklung in der Schweiz ziehen zu können, müssen die Anzeigezahlen mit zusätzlichem Statistikmaterial aus anderen Untersuchungen ergänzt werden.