In meiner Lieblingssendung QUER kam heute ein kurioser Beitrag über illegale Grenzgänger:
Die EU-Richtlinien für Fleckvieh treiben an der Deutsch/Österreichischen Grenze zuweilen bürokratische Blüten. Denn auf der Alm zwischen Bayern und Tirol klärt nur ein Grenzstein über die unsichtbare Grenze auf. Den Rindviechern ist es aber egal – sie grasen mal bayerisches und mal tirolerisches Gras. Laut EU-Recht könnte das aber richtige Probleme geben. Eine tiroler Kuh benötigt eigentlich einen österreichischen Kuhpass. Ja, den gibt es wirklich. Aber diesen benötigt es nur deshalb, weil mit dem österreichischen Kuhpass der deutsche Kuhpass beantragt werden kann. Erst mit Besitz eines solchen ist es der tiroler Kuh überhaupt erlaubt die Grenze zu passieren – und das Gras zu verzehren. Spannend wird es dann, wenn eine Kuh auf der anderen Seite der Grenze kalbt, dann wird es schwierig. Welche Nationalität hat dann das Kalb?






