Callboy Torsten oder Geschichten gibt es die gibt es gar nicht


Auf meinem täglichen Streifzug durch Web stösst man ja ab und zu mal auf ganz interessante und kuriose Sachen. Und man lernt täglich dazu. Zum Beispiel habe ich heute gelernt, dass mit "Karnivoren" die Gattung der fleischfressenden Pflanzen umschrieben wird. Es gibt sogar einen eingetragenen Verein, deren Mitglieder sich in der Freizeit "mit der Kultur und Erhaltung fleischfressender Pflanzen und der Verbreitung des Wissens über diese befasst". Bei mir ist es dem Verein gelungen das Wissen zu erhöhen. Der Verein nennt sich G.F.P.-e.V. und hat nichts zu tun mit der Gemeinde der fremdgehenden Partner im eheähnlichem Verhältnis. Trotzdem kein schöner Gedanke von einer Venusfliegenfalle (Dionaea muscipula) lebendig verspeist zu werden.

Wenden wir uns etwas ganz anderem zu: Callboy Torsten. Schon mal diesen Namen gehört? Nein? Dann lernt ihr heute auch etwas dazu.

Über den Blog "Mein-Parteibuch.de" stiess ich das erste Mal auf Einträge über den etwas neben der Spur lebenden Homo Sapiens. Beim Blog "Die Memoiren des Josh K. Phisher" fand ich ein Zusammenfassung der bisherigen Ereignisse über den "Wohl erfolglosesten Callboy aller Zeiten". Im "Das FarliBlog" – Beitrag "Callboy Torsten – Dem ganze Wahrheit" erklärt Callboy Torsten wie alles seiner Meinung nach anfing. Dann geht es weiter auf den Seiten von Udo Vetter. Seines Zeichens Fachanwalt für Strafrecht und Betreiber des LawBlog, welcher einen kleinen Beitrag über "Callboy – Allein im Netz" verfasste. Daraufhin droht Callboy Torsten dem Rechtsanwalt mit einer Anzeige. Worauf Udo Vetter nett zurück bloggt. Dann aber doch eine Anzeige erhält. Die Polizei informiert ihn davon.

Mittlerweile hat ElbeLaw einen Schriftsatz vom Gericht erhalten, mit welchem Torsten eine einstweilige Verfügung erwirken möchte. Dies mit dem Ziel des Berufsverbotes und Domainentzuges. Wirklich lesenswert – auch ohne jegliche Deutschkenntnisse oder Duden neben dem Schreibtisch.

Zitat (Auszug unkorregiert, PISA lässt grüssen): "Sehr geehrte Damen und Heren von Amtsgericht ! Dank Herrn Knoche , Herrn Knoblich und Herrn Vetter bin ich auf mindestens 78 Domainen mit Verleubnungen , Beleidigungen , teilweise Urheberrechtsverletzungen nach § 22 Urhebergesetzt ( das Recht am eignen Bild ) und teilweise mit üblen Nachreden das ich angeblich Pornovideos verschicken soll und mich an unter 16 jährigen Sex haben soll wo ich diese angeblich eine Handykarte dafür geben soll … Mein Antrag daher : Eine Einstweilige Verfügung das keiner der Blogger einen Artikel über mich schreiben darf , es sei denn ich veranlasse das , im Wiederholungsfall im ermessen des Gerichtes eine Geldstrafe sowie das der jenige seine Domainen für immer gesperrt bekommt , alle Domainen die Verleubnungen , Beleidigungen und üble Nachreden beinhalten vorläufig bis sämmtliche Inhalte entfernt sind eine Sperre zu veranlassen ( eine Liste mit fast allen Domainenanbietern sowie welche Domainen betroffen sind ist beigefügt – in der Akte Akteneinlage 15 ) ,eine Unterlassung der T-Shirtsproduktion und Vertrieb – jedes T-Schirt was ab sofort an die Frau oder Mann gebracht wird mit 1000 € Geldstrafe , sowie die Kosten des Verfahrens Herrn Knoche ,Udo Vetter & Jens Knoblich aufzuerlegen …" Den gesamten Wortlaut gibt es hier.

Ich bin überzeugt, dass die Schriften von Callboy Torsten demnächst in die Schulbücher der Grundstufe Einzug halten werden, damit die Lehrer den Kindern die korrekte Orthografie beibringen.

Nun hat Callboy Torsten einen Blogger – den Kollegen von mybigmouth.net – vor Gericht eingeladen. Und zwar am 21.06.06 auf das Amtsgericht Hohenschönhausen. Vorher hat das Gericht Torsten aber gebeten seine Anschuldigungen genauer zu erläutern.

Zitat: “Dem Antragsteller (d.h. Torsten) wird aufgegeben bis zum Termin zu erläutern und glaubhaft zu machen, für welche der angegriffenen Äußerungen der Antragsgegner verantwortlich ist. Ferner ist geordnet darzustellen, welche Äußerungen untersagt werden sollen und warum. Das überreichte Anlagenpaket (Torsten hatte seinem Antrag eine Mappe mit unzähligen Ausdrucken diverser Blogs uvm. beigelegt) ist ungeordnet und als Glaubhaftmachung ungeeignet. Ein Verstoß gegen Urheberrechte ist bisher nicht erkennbar, da offenbar kein Kunstwerk oder Lichtbild geschützt werden soll, welches der Antragsteller (immer noch Torsten) hergestellt hat.” Das Aktenzeichen des Falles ist übrigens 9 C 123/06.

Mittlerweile hat sich eine grosse Fangemeinde eingefunden, welche das rege Treiben in der Angelegenheit "Callboy Torsten" verfolgen – mich eingeschlossen. Sogar eine Spendenaktion zu Gunsten der bisher verklagten Blogs wurde eingerichtet. Der "XSBlog2.0beta" verkauft "Verleubner"-T-Shirts mit dem Aufdruck "Verleubnung" (345 Treffer bei Google 🙂 Torstendeutsch für "Verleumdung"). Die Einnahmen aus dem Verkauf bis Juli kommen den drei Blogbetreibern zu Gute. Wer also unterstützen möchte, kann im Shop ein T-Shirt kaufen

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2 Responses to Callboy Torsten oder Geschichten gibt es die gibt es gar nicht

  1. […] Eine kurze Zusammenfassung der “Callboy-Thorsten Story gibt es für alle “Unwissenden” HIER nachzulesen. […]

  2. Und es geht weiter: Mein zweiter Verhandlungstermin findet am Mittwoch statt.

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