In der Schweiz dürfen die Kantone jeweils eigene Steuersätze (Steuerfuss) für Private und Unternehmen festlegen. Bei dem Streit zwischen der EU und der Schweiz beim Thema Freihandelsabkommen geht es aber um spezielle Unternehmen: Holdings.
Diese geniessen offensichtlich noch bessere Steuerkonditionen; denn die EU-Kommission sieht in den Privilegien, welche verschiedene Kantone in der Schweiz nicht operationell tätigen Holdings gewähren, als staatliche Beihilfen, welche den Wettbewerb verfälschten und damit nicht vereinbar sind mit dem Freihandelsabkommen. (Quelle)






